Die Bundestagsjuristen bezeichnen Grenzschließung und Asylverweigerung als rechtswidrig. Sie verstoßen sowohl gegen Bundes- als auch EU- und die internationalen Menschenrechte. Mal ganz abgesehen vom Timing, denn dass das Recht auf Asyl wurde aufgrund von Deutschlands Verbrechen und Krieg eingeführt
Post image

Comments