„Damals wars ja nicht illegal“ funktioniert in den meisten NS-Fällen nicht.
Wenn man sich anschaut, was da an Aufwand zur Geheimhaltung/Vertuschung/Relativierung getrieben wurde, wird klar: die haben ganz genau gewusst, dass ihre Taten Unrecht sind!
Es geht eben nicht um Recht!
„NS-Verbrechen“ waren vor Sept. 1945 natürlich keine Verbrechen, und in jedem modernen Rechtsstaat gilt das Rückwirkungsverbot im Sinne der Rechtssicherheit.
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Wenn man sich anschaut, was da an Aufwand zur Geheimhaltung/Vertuschung/Relativierung getrieben wurde, wird klar: die haben ganz genau gewusst, dass ihre Taten Unrecht sind!
Ad Recht: „NS-Verbrechen“ -> Rückwirkungsverbot ?!
Klar mussten wir nach dem Krieg so tun, als wären nur ein paar „Verbrecher“ schuld gewesen. Aber diese Farce könnte man jetzt langsam lassen.
„NS-Verbrechen“ waren vor Sept. 1945 natürlich keine Verbrechen, und in jedem modernen Rechtsstaat gilt das Rückwirkungsverbot im Sinne der Rechtssicherheit.
Und zwar zu Recht (sic!).