Das Problem ist, das bei einem Gutachten, das 1100 Seiten lang ist, wird es immer etwas auszusetzen geben. Die Anwälte der AfD werden jeden einzelnen Satz hinterfragen, und die Partei wird das in den sozialen Netzen ausschlachten, und die Reputation des Verfassungsschutzes zu untergraben versuchen.🔽
Das hat ja nichts mit der Veröffentlichung zu tun. Die Anwälte der AfD werden es sowieso ausgehändigt bekommen. Die AfD hatte ja bereits eine Klage angekündigt, bevor überhaupt fest stand, was da genau drinsteht. Die AfD wird sich sowieso als Opfer darstellen.
#AfDVerbotjetzt
So viel ich weiß, läuft das ein wenig anders bei diesen Gutachten. Sie bekommen nur das ausgehändigt, was das Gericht zulässt. Aber ich lass mich da gerne korrigieren.
Nun, dass das Dingen vertraulich ist, bedeutet ja nicht, dass das nicht bei Gericht dennoch überprüft wird. Und da gilt bei Verwaltungsgerichten ja (fürs erste noch) die Amtsermittlung, d.h. da müssen die Gerichte auch ohne Hinweise der AfD-Anwälte prüfen, ob das alles
sauber ist. Der Geheimhaltungsgrund dürfte eher der Quellenschutz sein. Da sind ja auch Informationen drin, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln (u.a. V-Leute) erhoben wurden. Die könnten identifizierbar sein.
Ds wird eine ewige Opferrolle werden. Verfassungsschutz dies, Verfassungsschutz das, das wird niemals aufhören. Die AfD wird das als ewige Munition betrachten. So ist die Strategie dieser Partei.
Und das müssen wir uns nicht antun. Außerdem gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur einer 🔽
Comments
#AfDVerbotjetzt
Und das müssen wir uns nicht antun. Außerdem gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur einer 🔽
Pfff....
Scheiß auf diese AfD.