schickt», erklärt Bignasca. «Sie waren schockiert.» Das sei ein krasser Eingriff in ihre Privatsphäre gewesen – unverhältnismässig und ohne gesetzliche Grundlage.

Dass Migrationsämter Wohnungen kontrollieren dürfen, steht tatsächlich nirgends explizit im Gesetz. Das Verwaltungsgericht des

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