schickt», erklärt Bignasca. «Sie waren schockiert.» Das sei ein krasser Eingriff in ihre Privatsphäre gewesen – unverhältnismässig und ohne gesetzliche Grundlage.
Dass Migrationsämter Wohnungen kontrollieren dürfen, steht tatsächlich nirgends explizit im Gesetz. Das Verwaltungsgericht des
Dass Migrationsämter Wohnungen kontrollieren dürfen, steht tatsächlich nirgends explizit im Gesetz. Das Verwaltungsgericht des
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Scheinehe ist ein Delikt:
Bignasca versteht nicht,
Ob und wie Strafverfolgungsbehörden eine Hausdurchsuchung anordnen können, ist im Unterschied zu den ausländerrechtlichen «Wohnungskontrollen» gesetzlich klar geregelt. «Wenn die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung
Betroffene von ausländerrechtlichen Wohnungskontrollen können das nicht.