Erfolgsaussichten eines AfD-Verbots vor Gericht jedenfalls deutlich höher als von Zurückweisungen von Asylbewerbern an der Grenze. Das Argument zieht schon mal nicht.
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das is ne total verkorkste, irrationale diskussion. entweder die afd ist verfassungsfeindlich, oder sie ist es nicht. beides wären positive ergebnisse. also, verfahren ohne rumzickerei einleiten^^
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Der Ansatz „nur beantragen, wenn das Ergebnis des (mehrjährigen) Verfahrens schon fest steht“ ist nur einen Katzensprung von „Judikative brauchen wir nicht“ entfernt.
letzten Samstag 13:30 Uhr, Grenze Füssen, Kontrolle, 8+ Polizisten, gibt es da Resultate über festgestellte Illegale? (Nebenbei: mit 15 Minuten längste Wartezeit zwischen Italien und Ruhrgebiet an dem Tag)
Die AFD muß danach verboten bleiben! In der Weimarer Republik, wurde die NSDAP verboten und dann wurde das Verbot wieder aufgehoben! Das war kontraproduktiv gewesen! Hitler nützte es, daß sie nicht erneut wieder verboten wurden ab 1930! Dadurch kam Hitler an die Macht 1933! BVG entscheidet endgültig
Nach einem Verbot durch das BVerfG würde die AfD mit Sicherheit noch versuchen, dagegen beim EGMR oder EuGH zu klagen, da es nicht zuletzt auch EP-Mandate betrifft.
Beim EP ist allerdings Mandatsentzug allein nach den Regeln des jeweiligen Mitgliedsstaats ausdrücklich vorgesehn. Bloß müsste dann der Sitz wieder besetzt werden, was nach EuWG selbst dann nicht passiert, wenn noch nicht betroffene Nachrücker vorhanden sind.
Der EuGH in Straßburg in Frankreich, wird dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in Baden-Württemberg in der BRD garantiert folgen! Alles andere wäre eine Einladung in die Zeit vor 1945!!!!!!!
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Der Ansatz „nur beantragen, wenn das Ergebnis des (mehrjährigen) Verfahrens schon fest steht“ ist nur einen Katzensprung von „Judikative brauchen wir nicht“ entfernt.