Ich nutz mal kurz meine Mittagspause hierfür:
Momentan wird viel darüber diskutiert, ob die Polizei ergänzender externer Kontrollinstanzen bedarf. Daher will ich mal kurz darstellen, wie die rechtsstaatliche Kontrolle der Exekutive, insbesondere der Polizei derzeit funktioniert:
Momentan wird viel darüber diskutiert, ob die Polizei ergänzender externer Kontrollinstanzen bedarf. Daher will ich mal kurz darstellen, wie die rechtsstaatliche Kontrolle der Exekutive, insbesondere der Polizei derzeit funktioniert:
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Campbell
Gibt’s eigentlich Interesse an einem Thread aus verwaltungsorganisagorischer Sicht zu Möglichkeiten und Grenzen interner und externer Kontrollmöglichkeiten der Polizei? Das ist tatsächlich ganz spannend und lch habe das Gefühl, da herrschen oft Missverständnisse zu deren Potenzial.
Comments
Die Kontrolle der Exekutive erfolgt im gewaltenteiligen Rechtsstaat zunächst durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit
Flankierend zu dieser subjektiven, externen Kontrolle gibt es auch eine ergänzende interne Kontrolle durch die Fach- und Rechtsaufsicht der Exekutive, d.h. durch
Im Rahmen dieser Fach- und Rechtsaufsicht werden im Gegensatz zur subjektiven verwaltungsgerichtlichen Kontrolle nicht nur abgrenzbare