Fakt: Merkel hat 2015 rechtlich einwandfrei gehandelt, als sie die offenen Grenzen offen ließ und sich im Rahmen von Dublin-III-VO bewegt (Selbsteintrittsrecht). Das hat auch der Europäische Gerichtshof bestätigt.

Im aktuellen Kontext (rechtswidriger) Grenzkontrollen wichtig zu wiederholen.

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