Fakt: Merkel hat 2015 rechtlich einwandfrei gehandelt, als sie die offenen Grenzen offen ließ und sich im Rahmen von Dublin-III-VO bewegt (Selbsteintrittsrecht). Das hat auch der Europäische Gerichtshof bestätigt.
Im aktuellen Kontext (rechtswidriger) Grenzkontrollen wichtig zu wiederholen.
Im aktuellen Kontext (rechtswidriger) Grenzkontrollen wichtig zu wiederholen.
Comments
http://fluechtlingsforschung.net/umgehung-des-refoulement-verbots-oder-kampf-gegen-illegale-migration/
https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/eugh-generalanwaeltin-gestattete-durchreise-waehrend-der-fluechtlingskrise-kein-illegaler-grenzuebertritt
https://verfassungsblog.de/dem-freistaat-zum-gefallen-ueber-udo-di-fabios-gutachten-zur-staatsrechtlichen-beurteilung-der-fluechtlingskrise/
https://verfassungsblog.de/der-rechtsbruch-mythos-und-wie-man-ihn-widerlegt/
Auch aus euren Quellen geht natürlich hervor, dass die Verfahrenszuständigkeit nach Dublin-III ausreichende Rechtsgrundlage für das Absehen von Zurückweisungen war, nicht Selbsteintritt.
https://bsky.app/profile/goodbyecats.bsky.social/post/3lp4whocbpc2x
@laschyk.volksverpetzer.de
Der Lieblingsartikel 16a Abs. 1 der Rechten:
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist,..
Die EG gibt es ja nicht mehr. Der Passus ist doch weitgehend hinfällig, oder?
Und Rechte "argumentieren" ja: "Sicheres Drittland! Ätsch! Alle raus, nicht mal ein Recht auf ein Asylverfahren". Und das bei einem Passus, der von...
M.E. gilt für die meisten dieser Länder Dublin, lediglich die Schweiz und neuerdings England sind weitere "sichere Drittstaaten". Wer über die beiden einreist, hat tatsächlich kein Recht auf ein Asylverfahren. Oder sehe ich das falsch?
Um Art. 16a GG geht es bei einem Asylantrag sowieso nicht. Siehe § 13 Abs. 2 AsylG. Asyl nach Art. 16a GG kann beantragt werden, muss aber nicht. Eine Beantragung ergibt keinen Sinn, hat aber auch keinerlei Bedeutung.
Danke. Und für was ist der Artikel dann überhaupt da?
Bitte keine Politiker:innen für nichts tun loben. Obwohl gut ist, wenn CDUler nichts tun.
Weil er mal ein knappes Jahr Richter auf Probe war 🙄.
Selbsteintritte gab es, aber im Jahr 2015 unter 11 000.
Das Absehen von Zurückweisungen war schon jahrelanger Status quo. Selbst vor der Vergemeinschaftung des Asylrechts.
Da diese Überstellungen gerade 2015 regelmäßig am Sabotage-Verhalten der Zielstaaten scheiterten, kürzte das BaMF oft per Selbsteintritt ab.
Erst die Nachfolge-Verordnung (EU) 2024/1351 führt diese Verpflichtung ein (Art. 17 Abs. 1 VO (EU) 2024/1351).