Dieser BR-Beschluss von 2022 wurde heute von Bundesrat an einer Medienkonferenz als definitiv bekanntgegeben. Kleine Änderungen: die Frist der Pfändung wurde von vier auf drei Jahre, jener einer Sperrfrist für ein zweites Verfahren von fünfzehn auf zehn Jahre gekürzt. https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-89114.html

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