Ob ein finanzieller Vorteil durch die Gewährung eines staatlichen Vorteils effektiv als Subvention bezeichnet werden kann, ist selbstverständlich diskutierbar – m.E. aber ein Detail. Wenigstens bleibt sich die NZZ in dieser Hinsicht treu.
Das ist eine rechtliche Definition in der Schweiz, die nichts mit der volkswirtschaftlichen Realität zu tun hat. Wenn schon ist diese Definition des Bundes eine sprachliche Irreführung, da damit unzählige Subventionen verschleiert werden.
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