Einleuchtend ist die Diagnose, dass in der vergangenen Jahren durch politische Entscheidungen die Evidenzbasierung von Therapien eingeschränkt worden sein. Dadurch sei der objektive Bedarf als "Bezugspunkt" zur Feststellung von Unterversorgung infrage gestellt worden. /4
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Sie zeigen aber, wo weitere Reformschritte nötig sind. So benötigt IMO auch das verbleibende DRG-System Weiterentwicklungen und die vereinbarten Leistungsgruppen sind teilweise viel zu groß. /7
https://www.monitor-versorgungsforschung.de/wp-content/uploads/2025/03/MVF0225_AG-SP1_210325.pdf
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