Die Forderungen aus Bayern den Umtausch von Zahlungskarten in Bargeld unter Strafe zu stellen, zeigen, worum es geht und worum nicht. Es geht nicht um die Sicherung von Grundbedürfnissen, sondern um die verfassungswidrige Abschreckung von Menschen, die einen legitimen Schutzstatus in Anspruch nehmen
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