Der "psychische Druck" ändert nichts daran: Man darf keine Gerichtsakten in Flüsse werfen - sonst wird man aus dem Beamtenverhältnis entlassen:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-wiesbaden-28k26322wid-rechtspfleger-wirft-akten-in-fluss-entlassung-beamtenverhaeltnis

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