1. Januar: in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Reduzierung der Arbeitszeit in der Krankenpflege von 40 auf 38,5 Stunden
1. Januar: Reduzierung der Höchstarbeitszeit im Rettungsdienst von 48 auf 45 Stunden
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1. Januar: Reduzierung der Höchstarbeitszeit im Rettungsdienst von 48 auf 45 Stunden
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1. Januar: Zulage für Leitung Rettungswachen steigt auf einheitlich 500 Euro
1. Februar: für Lehrkräfte (Anl. 21/21a) +5,5 Prozent Gehalt (mind. 340 Euro)
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1. Juli: Gesetzlicher Pflegemindestlohn steigt auf 16,10 Euro
1. August: Vergütung für praxisintegrierte Ausbildung HEP in Region Nord kommt
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31. Dezember: Ende der Amtszeit der Arbeitsrechtlichen Kommission
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