Kennt sich jemand aus mit Kpndigungsschutz bei Behinderung?
Die Kündigung ist ja jetzt ausgesprochen.
Wenn mein AG jetzt noch nachträglich die Genehminung einholt, ist DIESE Kündigung ja trotzdem nicht rechtens und ich kann klagen, oder?

Überlege ob es nicht klüger ist mit der Klageeinreichung /

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