Herrlich.

EU Kommission: Personalakten müssen mindestens 100 Jahre aufbewahrt werden.

Europ. Datenschutzbeauftragter: Äh, ja… ne

Davon abgesehen eine ganz interessante Stellungnahme des EDPS zur Begründung von Aufbewahrungsfristen.

#datenschutz

https://edps.europa.eu/system/files/2023-06/23-06-05_third_revision_common_retetion_list_european_commission_en.pdf (pdf)

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