„Für die ursprünglich irreguläre oder unerlaubte Einreise dürfen Asylsuchende nicht strafrechtlich belangt werden. Das ergibt sich aus der Genfer Flüchtlingskonvention.“
Debatte um "illegale Migration": Unser #Factsheet zur #Rechtslage zeigt: Flüchtlinge sind ab Moment des Asylantrags nicht mehr "irregulär" oder "illegal" - das besagt die Genfer Flüchtlingskonvention. Aktuelle Zahlen & rechtliche Einordnungen: mediendienst-integration.de/artikel/was-...

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