Der Polizist warnte ihn noch, er könne tagelang nicht schmerzfrei schlucken, dann folgte der Zugriff. Ein Gericht urteilte nun: Das Vorgehen zweier Beamten gegen ein Mitglied der Letzten Generation in Berlin war rechtswidrig.
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Ich habe von genug Situationen dieser Art gehört, dass ich da durchaus Potential sehe, das Urteil zu verallgemeinern. Warum die Polizei das so nicht kommuniziert dürfte klar sein.
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