Gleichzeitig müsste auch das Umsatzsteuergesetz aktualisiert werden. Nach der aktuellen Regelung dürfen Unternehmen, welche keine Umsatzsteuer vereinnahmen, die Vorsteuer nicht geltend machen. Bei Einkauf und Investitionen hätten rein vegane Betriebe daher einen Nachteil gegenüber Tierausbeutern.

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