#Leipzig: “Spätestens mit ihren Bemerkungen nach dem Umsteigen in den Triebwagen der Straßenbahn haben sie gezeigt, daß es ihnen durchaus klar war, was sie getan hatten und ihre gefühllose Gesinnung zum Ausdruck gebracht.” (Kippe, 11/96, S.20)
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Horst K. wird nur 43 Jahre alt. Er stirbt am 30. Dezember 1995 an schweren Brandverletzungen. Zwei Jugendliche zünden ihn in einer Straßenbahn an, da sie ihn für einen Obdachlosen halten.
Im Leipziger Stadtteil Grünau steigen der 20-jährige Steffen S. und der 19-jährige Marlon S. in eine Straßenbahn der Linie 15 ein. Als sie den schlafenden Horst K. erblicken, fordert Marlon S. seinen Freund auf: „Zünde ihn einfach mal an“.
Daraufhin entzündet Steffen S. die leicht entflammbare Jacke von Horst K. mit seinem Feuerzeug. An der nächsten Haltestelle wechseln die beiden den Wagen der Straßenbahn. Von dort aus beobachten sie, wie Horst K. verbrennt.
Während der späteren Verhandlung wird Steffen S. den Anblick des brennenden Menschen als „cool“ bezeichnen. Als die Notbremse ausgelöst wird, flüchten beide. Horst K. stirbt auf dem Weg ins Krankenhaus an seinen Verletzungen.
Über 40 Prozent seines Körper weisen schwerste Verbrennungen auf. Andere Fahrgäste griffen erst ein, als Horst K. schon in Flammen steht.
Während der Verhandlung vor dem Leipziger Landgericht wird ein sozialdarwinistisches Motiv ausgeschlossen.
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#Leipzig #Sachsen 30. Dezember 1995
Horst K. wird nur 43 Jahre alt. Er stirbt am 30. Dezember 1995 an schweren Brandverletzungen. Zwei Jugendliche zünden ihn in einer Straßenbahn an, da sie ihn für einen Obdachlosen halten.
Während der Verhandlung vor dem Leipziger Landgericht wird ein sozialdarwinistisches Motiv ausgeschlossen.