Mein Sohn ist trans. Er wird nächstes Jahr seine mittlere Reife machen und einen neuen Lebensabschnitt beginnen. Er möchte diesen mit seinem wirklichen Geschlecht und Namen beginnen. Da Selbstbestimmungsgesetz wird da zu spät wirksam werden. Nun wollen wir den Paragraph 45 PStG benutzen.
Comments
Man ist also etwas darauf angewiesen, dass die Person welche das bearbeitet keine falschen Absichten unterstellt.
Denn das Standesamt im Wohnort bearbeitet das und sendet das dann ans Standesamt mit dem Geburtenregister.
Gar keine Diagnose oder Details sind notwendig. Und man muss sich auch auf Nachfrage nicht vor dem Standesamt rechtfertigen.
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Wenn das Standesamt das durchwinkt, kostet es dann nur ein paar Euro Bearbeitungsgebühr.
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Knackpunkt ist oft die Arztperson, die den Nachweis ausstellen muss.
*Theoretisch* macht Person da eine falsche Angabe. Solltet ihr deswegen irgendwann die Praxis verklagen, hätte die Person richtig Ärger am Hals. Deshalb sind viele vorsichtig geworden.
Grundsätzlich sollte euch bewusst sein, dass es eine rechtliche Grauzone ist und evtl. nicht jede Arztperson und jedes Standesamt mitmachen wird.
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Ich drücke euch ganz fest die Daumen! 💚