während der Wahlzeit außerhalb des Wahlraumes gegen das Verbot der unzulässigen Wahlbeeinflussung verstoßen wird, hat der Wahlvorstand ... die für die Ausübung des Hausrechts zuständige Stelle und die Ortspolizeibehörde zu verständigen, die ein polizeiliches Einschreiten veranlassen kann
Comments
https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/w/wahlpropaganda-unzulaessige.html