Die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft München vom 28.02.2025 gegen Menschen der Letzten Generation, wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB, stellt einen massiven Angriff auf die grund- und menschenrechtlich garantierte Meinungs-, Versammlungs-, und Vereinigungsfreiheit dar.

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