Gewalthilfegesetz ist beschlossen für Frauen und ihre Kinder, die von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffen sind. Recht auf Schutz und Hilfe – unabhängig vom Geldbeutel oder Wohnort.2,6 Milliarden Euro vom Bund für Schutzplätze, bessere Beratung und Stärkung der Präventionsarbeit
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