Zur Info: Das BVwG hat heute in seiner ersten Entscheidung betreffend Rückforderung eines aus Sicht des AMS zu Unrecht bezogenen Bildungskarenzgeldes (Fälle mehrfach in den Medien), die Beschwerde der Beschwerdeführerin als unbegründet abgewiesen und den Bescheid des AMS bestätigt.
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