Zur Info: Das BVwG hat heute in seiner ersten Entscheidung betreffend Rückforderung eines aus Sicht des AMS zu Unrecht bezogenen Bildungskarenzgeldes (Fälle mehrfach in den Medien), die Beschwerde der Beschwerdeführerin als unbegründet abgewiesen und den Bescheid des AMS bestätigt.
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Nur dass das AMS hier hinsichtlich (Grob)Prüfung der Bildungseinrichtung komplett aus der Pflicht genommen wird, widerspricht meinem Rechtsempfinden.
Gibts dafür eine Begründung?
In den Medien wurde das aber anders Transportiert. Das falsche Angaben gemacht wurden höre zumindest ich das erste mal.