Wie viel Geld fehlt wirklich im Haushalt, wenn auch beim Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) die Übertragung der Kredite in Folgejahre unzulässig ist? Darüber gibt es derzeit einige Verwirrung. Darum ein kurzer Blick auf die Zahlen. (1/x)
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M. E. sollte man die Besteuerung von Hotelübernachtungen, Kerosin und Diesel normalisieren, das Dienstwagenprivileg und das Ehegattensplitting abschaffen und sehen, wie weit man dann kommt.
Mal eine Frage - warum arbeitet die Ampel nicht einfach mit einem verfassungswidrigen Haushalt? Was soll denn in dem Fall passieren? Man kann ja auch offensichtlich mit verfassungswidrigen Klimagesetzen durchkommen, warum also nicht auch in dem Bereich?
Man würde keine Beamtinnen ode Beamte finden, die verfassungswidrige Vorschriften auszuführen bereit wären. Dann ginge gar nichts mehr. Die Regierung müsste zurücktreten.
Sie machen einfach nichts. Unterlassung, Ermessensspielraum, Gewohnheitsrecht, was auch immer. Ob das schon verfassungswidrig ist, schwierig zu beurteilen. Verfassungswidrigkeit ist ein schwaches politisches Instrument. Für Verbote reicht das, aber für Gebote? Dazu braucht es umfangreiche Gesetze.
Wir leben in einem Rechtsstaat. Und nein, mit einem verfassungswidrigen Klimaschutzgesetz ist man auch nicht durchgekommen - das musste aufgrund des BVerfG-Urteils 2021 verschärft werden.
Man kann auch ein verfassungswidriges Gesetz zu einem immer noch verfassungswidrigen ändern so oft man will. Alles, was dann passiert, ist dass das mehr oder weniger gleiche Gerichtsverfahren nochmal durchgespielt wird. Siehe z.B. Vorratsdatenspeicherung. ¯\_(ツ)_/¯
Ja genau. Es gibt auch keinen Automatismus, der solche Gesetze dann kassiert. Das Gericht kann nicht eine Verfassungsschutz-Polizei zum Bundestag schicken. Und dann bleiben diese verfassungswidrigen Gesetz einfach bestehen. Merkels Regierungen waren darin schon toll. SPD und FDP machen jetzt weiter
Was die wenigsten wissen: doch, es gibt so eine Justizpolizei. Das Verfassungsgericht könnte Polizei auch zum Bundestag schicken, falls dieser sich weigern sollte, die Entscheidung des Verfassungsgerichts umzusetzen. Rechtsgrundlage ist BVerfGG § 35
Bevor so eine Situation eintritt, ist es aber ein langer Weg. Entscheidungen müssten hartnäckig nicht umgesetzt werden. Da vergehen Monate, Jahre. Dann müsste es Ersatzvornahmen geben - BVerfG bestellt Finanzbeamt:innen ein, die am Bundestag vorbei eine verfassungskonformen Haushalt aufstellen.
Naja, für nichtig erklären können sie diese Gesetze schon, aber den Gesetzgeber nicht wirklich daran hindern mehr oder weniger den gleichen Schrott nochmal zu beschließen. Der Bundespräsident kann das theoretisch, wenn er Lust darauf hat.
Ansonsten haben nur die Wähler die Macht sowas zu stoppen.
Auch wenn ich dir im Ergebnis schon zustimme (wo kommen wir da in einem Rechtsstaat hin?) ist der Einwand von Georg nicht ganz von der Hand zu weisen. Und es ist ja nicht so als würde sich die Ampel auch tatsächlich an das KSG halten.
Wobei ja mindestens der Verkehrsminister damit durchgekommen ist, sich nicht an das nachgebesserte Klimaschutzgesetz zu halten. Ohne dass es da bislang Konsequenzen gegeben hätte.
Oft wird dabei die Zahl 200 Milliarden Euro genannt. Denn Ende 2022 wurde beschlossen, dass der WSF Kredite in dieser Höhe aufnehmen darf, um von 2022 bis 2024 die Energiepreiskrise abzumildern. Die entsprechenden Schulden sollten komplett im Jahr 2022 verbucht werden. (2/x)
Tatsächlich ausgegeben wurde aber deutlich weniger. Im Jahr 2022 waren es gut 30 Milliarden Euro, ein Großteil davon für die Uniper-Verstaatlichung und 2022 ausgezahlte Energiepreispauschale. Diese Ausgaben waren rechtmäßig, weil sie im Jahr erfolgten, in dem auch die Kredite verbucht wurden. (3/x)
Im Jahr 2023 wurden aus dem WSF bis zum 31.10. knapp 38 Milliarden Euro ausgegeben, vor allem für die Energie- und Strompreisbremse. Ein Gesamtüberblick über die bisherigen Zahlungen ist in diesem Dokument zu finden: (4/x) https://table.media/berlin/wp-content/uploads/sites/21/2023/11/WSF.pdf
Sofern die Nutzung der Kreditermächtigungen aus dem Jahr 2022 für Kredite im Jahr 2023 auch beim WSF unzulässig ist, fehlen diese 38 Milliarden Euro (sowie ggf. weitere Zahlungen für November und Dezember) im laufenden Haushalt des Jahres 2023. (4/x)
Eingeplant waren im WSF für 2023 weitaus höhere Ausgaben, nämlich knapp 123 Milliarden Euro. Dass die tatsächlich ausgegebene Summe so viel niedriger ist, liegt vor allem an den gesunkenen Gas- und Strompreisen, durch die die Preisbremsen sehr viel billiger wurden als geplant. (5/x)
Im Wirtschaftsplan des WSF sind für 2024 Programmausgaben von gut 10 Milliarden Euro (zuzüglich Zinszahlungen) vor, die erneut für die Strom- und Gaspreisbremse verwendet werden sollen. Tatsächlich dürfte die potenzielle Lücke aber noch geringer sein. (6/x)
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Mal eine Frage - warum arbeitet die Ampel nicht einfach mit einem verfassungswidrigen Haushalt? Was soll denn in dem Fall passieren? Man kann ja auch offensichtlich mit verfassungswidrigen Klimagesetzen durchkommen, warum also nicht auch in dem Bereich?
Ansonsten haben nur die Wähler die Macht sowas zu stoppen.
Und klar, Rechtsstaat. Aber die Konsequenz ist ja im Gegensatz zu anderen Vergehen relativ lasch. Müsst ihr jetzt halt neu machen.