Und weil das hiesige Verwaltungsgericht einerseits so schnell ist wie eine halbtote Schnecke und andererseits die Entscheidung des Jugendamtes lediglich auf Ermessensfehler überprüfen darf.
Am Ende wird dem Kind nicht geholfen.
Aber zumindest kann ich mir einreden, das Richtige versucht zu haben 🙄
Am Ende wird dem Kind nicht geholfen.
Aber zumindest kann ich mir einreden, das Richtige versucht zu haben 🙄
Comments
Und kotz dich gern hier weiter aus, verteilt auf viele Schultern lässt sich manches besser ertragen 💚
Die Weisungsbefugnis des FamG wäre hier komplett richtig.
Respekt wie du das hinbekommst.
Und wenn das schon so ist: Ankündigung einer Klage unter Kollegen hilft nichts?
Die Erwägungen zum Kindeswohl nicht.
Deshalb wollte die tote Koalition eine entsprechende Weisungsbefugnis der Familienrechte schaffen, aber nun ist das Vorhaben tot.
Die wollen da oftmals kein weiteres Verfahren.
Und manchmal glaube ich, dass die familiengerichtlichen Anwält*innen da eher abraten.
Mitteilung an die Fachaufsicht v.A.w. ist vermutlich auch nicht vorgesehen - aber möglich?
Und eine Dienstaufsichtsbeschwerde nützt null, weil der Dienstherr die monitären Entscheidungen ja gut heißt 🤷