Maskentragen aus Gesundheitsvorsorge stellt keinen Verstoß gegen das Vermummungsverbot dar. Wer freiwillig Maske trägt, schützt sich und andere. Für Entscheidungen im Einzelfall ist das Bundesministerium für Inneres der verantwortliche Ansprechpartner.
Wann darf endlich (!) mit einer Stellungnahme des BMI gerechnet werden? Die Ankündigung liegt soch schon länger zurück. Vielleicht könnten Sie urgieren?
Völlig absurd. Einerseits sind diese FFP2 Masken im Gesetz vom Vermummungsverbot ausgenommen, und andererseits habe ich heute erstmals fast vollverschleiterte Frauen in Wien gesehen - nur Gesicht vom schwarzen Gewand frei + schwarze FFP2 - da waren nur d Augen frei.
M1 Frau meinte: Schon länger so.
Ja, so kenne ich es auch. Aber das machen sie nicht mehr. Das Gesicht ist vom Gewand frei aber sie tragen eine große FFPs und damit doch nicht frei. "Es ist ja kein Niquab aber aus gesundheitlichen Gründen trage ich eine FFP2".
Comments
Abgesehen davon wäre es wenig überraschend, wenn das Demonstrationsrecht höchstgerichtlich (hoffentlich) über das Vermummungsverbot gestellt würde. 😷
M1 Frau meinte: Schon länger so.
Die 2 Stellen (Gesichtsverhüllung und Verhüllungsverbot) sind doch beide das gleiche Gesetz.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009892
Ich hab an sich kein Problem mit Verschleierung, aber im Fall von Niquab riecht das halt sehr nach männlich-religiöser Vorgabe.