"Durch Art. 16 Abs. 1 GG wird die deutsche Staatsangehörigkeit besonders geschützt: Sie darf nicht entzogen werden, sondern kann nur auf Grund eines Gesetzes und nur dann verloren gehen, wenn die betroffene Person dadurch nicht staatenlos wird."
https://www.auswaertiges-amt.de/de/staatsangehoerigkeitsrecht/2088844

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