Wenn es wirklich so ist, dass die Waffenbehörden (BHs, Magistrate) bei der Ausstellung einer #Waffenbesitzkarte offenbar nicht einmal ganz abstrakt beim #Bundesheer anfragen können, ob ein Antragsteller (aus welchen Gründen immer) für untauglich befunden wurde - DAS ließe sich rasch ändern 1/2

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