Wer kann aus jur. Sicht erklären, wie das im GG Art. 2(1) und im UN-Sozialpakt Art 26(1) artikulierte Recht auf "(freie) Entfaltung der (menschl.) Persönlichkeit" interpretiert wird? Was bedeutet das KONKRET in Hinsicht auf die tägl. Praxis an Schulen? #followerpower #repost

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