Der „Queerbeauftragte“ der Bundesregierung mutiert zum Rechtfertigungsaugust für verfassungswidrige Ungleichbehandlung. Die anlasslose Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden hat im Selbstbestimmungsgesetz nichts verloren!
https://www.queer.de/detail.php?article_id=47932
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@sven-lehmann.eu was ist da los?