Schuldfeststellung ist weder Aufgabe noch Kompetenz des Kultusministeriums. Auch die haben sich an rechtstaatliche Grundregeln zu halten.
Ist Im Übrigen auch gar nicht die primäre Begründung, ihr wird ihre "Gesinnung" vorgehalten.
Ist Im Übrigen auch gar nicht die primäre Begründung, ihr wird ihre "Gesinnung" vorgehalten.
Comments
Im Übrigen ist das Strafrecht für Straftaten zuständig und selbst eine Verurteilung und Vorstrafe bis 90 Tagessätzen stände einer Verbeamtung nicht im Weg
was hast du für Probleme mit dem Rechtsstaat?
Hoffentlich bist du mit einer derart problematischen Einstellung zur FDGO nicht verbeamtet