nicht davon ist verurteilt und im Übrigen gilt schon Trommeln, das jede Erschwernis gegen Wegtragen oder kleine Abwehrbewegung als Widerstand.
Im Übrigen ist das Strafrecht für Straftaten zuständig und selbst eine Verurteilung und Vorstrafe bis 90 Tagessätzen stände einer Verbeamtung nicht im Weg
Im Übrigen ist das Strafrecht für Straftaten zuständig und selbst eine Verurteilung und Vorstrafe bis 90 Tagessätzen stände einer Verbeamtung nicht im Weg
Comments
was hast du für Probleme mit dem Rechtsstaat?
Hoffentlich bist du mit einer derart problematischen Einstellung zur FDGO nicht verbeamtet