Warum machen wir nicht aus NIS2 ⇾ KIS2 – "Kommunale Informationssicherheit 2.0" – und transferieren die Anforderungen aus NIS2 in national verbindliche Regelungen für Kommunalverwaltungen mit einer Strategie zur schrittweisen Umsetzung auf ein Mindestsicherheitsniveau?!
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Verwaltungsangelegenheit, die nach außen wahrgenommen wird, voraus (z. B. Jugendsozialarbeit). Rein organisatorische Vorgaben, die sich nur verwaltungsintern auswirken, zählen nicht dazu. 1/
In Bayern haben wir ( hatten wir bisher) Förderprogramme UND eine gesetzliche Verpflichtung aus dem BayDiG heraus ein Informationssicherheitskonzept zu erstellen.
Außer beim iKFZ und das hat mich überrascht. Das KBA schaltet tatsächlich ab, wenn man die erforderlichen Audits nicht nachweist.