... kann der Gesetzesentwurf verabschiedet werden und das “Transexuellengesetz” (TSG) abgeschafft werden. Ab dem 01. November 2024 soll es möglich sein, dass Menschen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen nur noch per Selbstauskunft gegenüber dem Standesamt ändern können. 2/x

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