... kann der Gesetzesentwurf verabschiedet werden und das “Transexuellengesetz” (TSG) abgeschafft werden. Ab dem 01. November 2024 soll es möglich sein, dass Menschen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen nur noch per Selbstauskunft gegenüber dem Standesamt ändern können. 2/x
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-ärztliche Bescheinigungen
-verpflichtende Begutachtung
-teure Gerichtsverfahren
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- Keine Datenweitergabe an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden nach Änderung des Geschlechtseintrags
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-Keine Ausnahme mehr für das Offenbarungsverbot für nahe Angehörige
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- Hausrechtregelung (vor allem zum Nachteil von trans*weiblichen Personen)
- Einführung der Beratungserklärung für minderjährige Personen
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- Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, ohne unbefristete oder verlängerbare Aufenthaltsgenehmigung sind vom SBBG ausgeschlossen
- Benachteiligung von geschäftsunfähigen Personen
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