...sind folgende Punkte leider weiterhin Teil des SBBGs:
- Hausrechtregelung (vor allem zum Nachteil von trans*weiblichen Personen)
- Einführung der Beratungserklärung für minderjährige Personen
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- Hausrechtregelung (vor allem zum Nachteil von trans*weiblichen Personen)
- Einführung der Beratungserklärung für minderjährige Personen
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- Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, ohne unbefristete oder verlängerbare Aufenthaltsgenehmigung sind vom SBBG ausgeschlossen
- Benachteiligung von geschäftsunfähigen Personen
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