Im Zuge dieses Verfahrens wurde eine sog. „Stillhaltezusage“ abgegeben. Das bedeutet, dass das Amt bis zur gerichtlichen Entscheidung die AfD nicht mehr öffentlich als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnet. Ein übliches Verfahren, um rechtliche Auseinandersetzungen nicht zu beeinflussen. 👇
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Lassen Sie sich nicht von irreführenden Darstellungen täuschen.