Wenn wir bei Delikten des sexMissbrauchs von Kindern nicht immer gleich von Krankheiten wie Pädophilie ausgingen, könnten wir über Macht und Zugang zu Körpern sprechen und uns als Gesellschaft besser verstehen.
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Das würde aber bedeuten anzuerkennen, dass jede:r Täter:in werden kann (und ist). Viel einfacher, die ganze Schuld einfach auf eine klar abgegrenzte Minderheit abzuwälzen.
ich hab da einen Textbaustein: „…eine Störung der Sexualpräferenz ist [gutachterlich] nicht feststellbar. Der Angeklagte hat sich in strafbar Weise und zur Demonstration von Macht rücksichtslos seiner Geilheit hingegeben…“
Vll. so: „…[keine Störung der Sexualpräferenz]. Der Angeklagte hat sich in strafbarer Weise und in rücksichtsloser Missachtung der Grenzen anderer allein der Befriedigung seines sexuellen Verlangens hingegeben, wobei das Verhalten auch als Ausdruck eines demonstrativen Machtanspruchs zu werten.
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