Artikel 18 GG besagt: Wer Grundrechte zum Kampf gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung missbraucht, darf sich nicht mehr auf sie berufen. Im Fall von Höcke hieße das: Er würde sein Recht auf politische Aktivität verlieren – und dürfte sich nicht mehr zur Wahl stellen. Jetzt unterzeichnen:

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