1956: In seiner Augsburger Weinkellerei begeht Rudolf Kunzmann einen Gesetzesverstoß. Er mischt Gewürze, Zucker u Wein, füllt das Ganze in Flaschen u verkauft es als Glühwein. Da Zucker laut Weingesetz als Zutat verboten ist, muss der Glühwein-Pionier K. eine Geldstrafe zahlen.
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Quelle: SZ, 3./4.12.2011 und https://de.wikipedia.org/wiki/Gl%C3%BChwein