Um den Jugend- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten, müssen die Warnhinweise auch auf den zigarettenpackungsähnlichen Darstellungen auf den Auswahltasten von Zigarettenautomaten (in Supermärkten) abgebildet werden, hat der BGH entschieden - richtig so! Auch wenn Automaten generell nicht gut sind

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