Allen Bedenken und Einwänden zum Trotz wurden Grenzkontrollen und Zurückweisungen für Schutzsuchende angeordnet. Jede Kritik wurde von CDU/CSU & SPD weggewischt. Eine erste Gerichtsentscheidung fest, dass die Regierung die Zurückweisungen nicht auf die Ausnahmeregelung des Art.72 AEUV stützen kann.

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