"Wenn eine Verfassungsklage weder offensichtlich begründet noch offensichtlich unbegründet oder unzulässig ist, führt das Bundesverfassungsgericht in der Regel eine Folgenabwägung durch. Diese könnte hier dazu führen, dass die Eilanträge abgelehnt werden."
Also abwarten.
Also abwarten.
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taz
Dem Verfassungsgericht liegen sechs Eilanträge vor. Sie sollen eine Grundgesetzänderung durch die alte Bundestagsmehrheit verhindern. Haben sie Chancen?
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