So bis so (Bilder). Der Typ war aber schon dort und wurde entlassen. Darum geht es mir im weiteren Sinne. Also gehört er nicht dort rein, sondern in Untersuchungshaft.
oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“
Psychiatrische Erkrankungen treten schubweise auf. In Untersuchungshaft bekommt man jemanden mit akutem psychotischen Schub nicht in den Griff. Da muss ein Arzt in der Nähe sein, der jederzeit nachdosieren kann. Das können Polizisten und Wachpersonal nicht.
Bei psychiatrisch erkrankten Menschen ohne Familie und soziales Netzwerk, merkt es keiner, wenn wieder ein Schub kommt. Es merkt keiner, ob sie selbst- oder fremdgefährdend werden.
Wer hier eine Familie hat, wird früh genug gestoppt und in die Psychiatrie eingewiesen.
Comments
„Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung
§ 20 Strafgesetzbuch
Jetzt frage ich mich aber ... .
Wer hier eine Familie hat, wird früh genug gestoppt und in die Psychiatrie eingewiesen.