Die Würde des Menschen ist unantastbar?
Stellt ein Wohnheim für behinderte Menschen fest, dass ein behinderter Mensch zu pflegebedürftig ist, um die Pflege in der Einrichtung sicherzustellen, vereinbart er mit Kostenträger und Pflegekasse, dass er in ein Pflegeheim verlegt wird.
§103 SGBIX muss weg.
Stellt ein Wohnheim für behinderte Menschen fest, dass ein behinderter Mensch zu pflegebedürftig ist, um die Pflege in der Einrichtung sicherzustellen, vereinbart er mit Kostenträger und Pflegekasse, dass er in ein Pflegeheim verlegt wird.
§103 SGBIX muss weg.
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