Also irgendwie fühlt es sich falsch an, dass B das Unkraut, für das er nichts kann, auf seinem Grundstück entfernen muss damit C kein Unkraut auf seinem Grundstück entfernen muss.😅
Daran scheitert es eher nicht. 1004 Abs. 2 braucht ja schon nen Duldungsgrund. Belastung des Eigentums ist ja unabhängig von der gefühlten Lästigkeit abwehrfähig.
Ist das Unkraut nicht Futter für irgendwelche sehr seltenen Tiere, dort eventuell leben könnten? Zauneidechsen oder sowas? Biotop, Artenschutz, FFH-Gebiet?
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