„An Hamburgs Schulen wird Gesichtsverhüllung im Klassenraum offiziell verboten. Ein entsprechender Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen zur Änderung des Schulgesetzes wurde am Mittwoch in der Bürgerschaft mit Stimmen der Fraktionen von CDU und AfD angenommen“
SPD, Grüne, CDU und AfD 🤯
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Comments
Aber die Hamburger SPD scheut den Diskurs mit den Bürgern in der Öffentlichkeit wie der Teufel das Weihwasser, im Gegensatz zu den Hamburger Grünen.
Die werden schon wissen, warum sie lieber mit dem NDR reden.
Der wurde damals aber natürlich abgelehnt. Daher war davon auszugehen, dass die AfD diesem Antrag zustimmen würde. Das hatte sie auch signalisiert.
Aber man arbeitet natürlich konstruktiv.
1. nichts kosten, und
2. gute Stimmung machen (hoffentlich)
Wenn nicht, dann Geld zurück!
Danke
Einfach unangenehm.
Das Gesetz muss weg. Es ist ein Fall für das Verfassungsgericht. Und das gibt dann eine Klatsche für die demokratischen Parteien SPD, Grüne, CDU.
Die Schulbehörde kann den Streit am Ende nur verlieren.
Und jetzt lass die Islamisten da mal drauf kommen. Nachdem das zentrale Argument des Gesetzes - "optische Kommunikation" - in der Gesetzesbegründung halb zurückgenommen wurde.
Das Ding ist ne Tretmine.
Einmal, weil es religiöse Verhüllung verbieten will, aber das ganze so nicht nennt (Zweckmässigkeit nicht gegeben).
Zum anderen, weil es angesichts von 10 Fällen eine Vorschrift für ca. 250.000 Schüler:innen erlässt (unverhältnismässig).
Das schiesst also weit über das Ziel hinaus.
Das eigentliche Ziel, gegen Islamisten vorzugehen, wird an keiner Stelle erreicht.
Die Jurist:innen, die da ihr OK gegeben haben, sind meines Erachtens inkompetent.
Das ist natürlich gar nicht einfach.
Auch Theater-Masken. Auch FFP2 Masken. Etc.
Weil das zu weit geht, schaffte man bedingte Ausnahmen vom Verbot.
Wenn man sich aber mal den Gesetzesantrag durchliest, dann wird einem schnell klar, warum der AfD gestern das breite Grinsen in der Bürgerschaft im Gesicht stand:
Mit dieser Gesetzesbegründung könnte man später auch sehr viel mehr machen, als nur Vollverschleierung zu verbieten.
Natürlich scheiterte sie.
Diesmal.
Oder liegt erst dann ein medizinischer Grund vor, wenn ein Arzt die Notwendigkeit für 1 med. Maske attestiert?
@leanhealth.bsky.social ist skeptisch, ob „Indikation“ juristisch etwas anderes ist als „Grund“:
Im Text des Gesetzes steht da nichts weiteres dazu. Daher würde ich im Zweifel einfach sagen, falls ich gefragt werde, dass die Maske aus medizinischen Gründen getragen wird, was bei einer medizinischen Maske naheliegend ist.