Es scheint, dass er die Kosten bis zur Höhe des Fahrpreises für eine Fahrkarte 1. Klasse ansetzen kann.
Damit würde imo der Vorteil 2 mal gewährt - er hat die BC 100 und bekommt die Fahrtkisten nochmal, obwohl er nicht den Zug nimmt?
Kann mir das jemand mit Wissen in Steuerrecht erklären?
Damit würde imo der Vorteil 2 mal gewährt - er hat die BC 100 und bekommt die Fahrtkisten nochmal, obwohl er nicht den Zug nimmt?
Kann mir das jemand mit Wissen in Steuerrecht erklären?
Comments
Er bekommt 2 mal Bahncard 100 (Deutschland und das Äquivalent in Frankreich) und darf parallel beides nochmal sitzungsweise als Fahrtkosten abrechnen…
Ich geh kotzen.
Das würde ich gerne tun. Das kann und darf ich aber nicht.