Anforderungen an die grundrechtlichen Gesetzesvorbehalte (Art. 5 Abs. 2; 8 Abs. 2 GG) erfüllen kann. Eine Zeitung ist ja auch nicht zu "neutraler" Berichterstattung verpflichtet, weil ein Minister ihr in amtlicher Eigenschaft ohne Honorar ein Interview gibt, das die Auflage steigert.
Comments
Beschäftigt sich auch damit