Anforderungen an die grundrechtlichen Gesetzesvorbehalte (Art. 5 Abs. 2; 8 Abs. 2 GG) erfüllen kann. Eine Zeitung ist ja auch nicht zu "neutraler" Berichterstattung verpflichtet, weil ein Minister ihr in amtlicher Eigenschaft ohne Honorar ein Interview gibt, das die Auflage steigert.

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