Eine unpackbare Story: @klenkflorian.bsky.social wird verurteilt, weil er den Rechtsextremisten Martin Rutter als ebensolchen bezeichnet hat. Die Bezeichnung "Rechtsextremist" für Rutter sei nicht unzulässig, aber Florian Klenk hätte in seinem FB-Posting Beweise für die Bezeichnung beilegen müssen.
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https://www.stopptdierechten.at/2021/01/29/die-corona-demo-macherinnen-teil-3-martin-rutter-viel-antisemitismus-verschwoerung-fake-news-und-grosser-austausch/
https://www.stopptdierechten.at/2023/12/21/rechte-rechtfertigung-fuer-terror/
https://www.stopptdierechten.at/2024/04/30/steuergeld-fuer-den-verschwoerungsideologen-rutter/