Eine unpackbare Story: @klenkflorian.bsky.social wird verurteilt, weil er den Rechtsextremisten Martin Rutter als ebensolchen bezeichnet hat. Die Bezeichnung "Rechtsextremist" für Rutter sei nicht unzulässig, aber Florian Klenk hätte in seinem FB-Posting Beweise für die Bezeichnung beilegen müssen.

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